Alles Wichtige rund um die Betriebsnummer

Sie wollen eine Betriebsnummer beantragen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Antrag, Vergabe und Bedeutung der Betriebsnummer.

Grundlegendes zur Betriebsnummer

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service nach bestimmten Grundsätzen. Ein Entscheidungsschema veranschaulicht Ihnen, wann eine Betriebsnummer erforderlich ist.

Die Betriebsnummer ist normiert in den Paragraphen 18i bis 18n Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Antragstellung

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Nutzen Sie unseren Online-Antrag. Ihr Vorteil: In der Regel entfällt die Bearbeitungszeit.

Die Vergabebestätigung versendet der Betriebsnummern-Service aus Datenschutzgründen nur per Post.

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2024 benötigen Sie zur Beantragung einer Betriebsnummer die Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört. Sie wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger vergeben. Weitere Informationen zur Vergabe oder Nutzung der Unternehmensnummer finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter dem Navigationspunkt Unternehmensnummer.

Änderungsmitteilung

Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder Sie die Betriebstätigkeit dauerhaft beenden, müssen Sie dies dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen. Eine falsche Anschrift kann etwa zu fehlerhaften Daten in der Beschäftigungsstatistik führen. Hinzu kommt, dass sich fehlerhafte betriebliche Angaben negativ auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken können.

Die Änderungen können Sie mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln. Hinweise dazu erhalten Sie im Handbuch zu elektronischen Änderungsmitteilungen.

Tipp:Gut zu wissen: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen sofort mitzuteilen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.

Statistische Bedeutung der Betriebsnummer

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.

Wirtschaftszweig

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist auch nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Daher wird beim Erfassen von Betrieben die jeweilige Branche bestimmt.

Dies geschieht auf der Grundlage der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung eines Betriebs richtet sich nach

  • positiv:dem Betriebszweck oder
  • positiv:der wirtschaftlichen Tätigkeit des überwiegenden Teils der Beschäftigten.

Andere Kriterien, wie zum Beispiel Umsatzzahlen, werden nicht berücksichtigt.

Ausführlichere Informationen zu der Klassifikation der Wirtschaftszweige erhalten Sie über das Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit oder auf der Seite des Statistischen Bundesamts.

 

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Antworten auf häufig gestellte Fragen:

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Kontaktieren Sie den Betriebsnummern-Service

betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

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