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Denkmalschutz

Hinweise zu diesem Service
Nach dem Denkmalschutzgesetz ist es ihre Aufgabe, die Denkmäler und Denkmalbereiche zu schützen und zu pflegen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste. Diese wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt und kann öffentlich eingesehen werden.